B 196 Führerschein

14. März 2025

B 196 Führerschein

Ohne Prüfung möglich

Mit dem Führerschein B ist es erlaubt, ein Auto zu fahren und auch einen Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm mitzuführen. Über 750 Kilogramm sind erlaubt, wenn das Gesamtgewicht beider Fahrzeuge, Auto und Anhänger, nicht über 3,5 Tonnen wiegt. Der B-Führerschein erlaubt jedoch auch das Fahren von landwirtschaftlichen Zugmaschinen und Kleinkrafträdern bis maximal 40 km/h.

Motorräder hingegen dürfen mit dem Führerschein B alleine nicht gefahren werden, obwohl der Führerschein B die Klassen AM und L enthält. Im Jahr 2020 wurde eine gesetzliche Änderung geschaffen. Mit der Führerscheinerweiterung B 196 dürfen leichte Motorräder gefahren werden, ohne dass ein neuerlicher Führerschein gemacht werden muss. Wie die Erweiterung B 196 zu erhalten ist und welche Vorteile dadurch entstehen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was darf mit der Führerscheinerweiterung B 196 gefahren werden?

Geht es um die Führerscheinerweiterung B 196, stellt sich regelmäßig die Frage: „Was darf ich mit B 196 fahren?“ Geregelt ist die Führerscheinerweiterung B 196 in der Fahrerlaubnis-Verordnung im Paragraph 6b. Mit der Erweiterung B 196 zum Führerschein B dürfen folgende Motorräder inkl. Beiwagen gefahren werden, wenn:

  • der Hubraum 125 cm3 nicht übersteigt
  • die Motorleistung maximal 15 PS oder 11 kW beträgt
  • das Verhältnis Gewicht und Leistung maximal 0,2 kW/kg beträgt

Das bedeutet, dass man die gleichen Fahrzeuge fahren darf, die auch mit der Fahrerlaubnis A1 gefahren werden dürfen.

Aber Achtung: Der Führerschein A1 und die Führerscheinerweiterung B 196 sind nicht gleichgestellt! Der Unterschied erklärt sich einfacher in den Vor- und Nachteilen im Text.

Welche Voraussetzungen müssen für die Erweiterung B 196 erfüllt werden?

Um im Führerschein B die Erweiterung B 196 eintragen zu lassen, ist Folgendes Voraussetzung:

  • das Mindestalter von 25 Jahren muss bereits erreicht worden sein
  • der Führerschein B muss seit fünf Jahren bestehen
  • die Fahrerschulung für die Erweiterung B 196 muss in einer Fahrschule durchgeführt werden
  • wurde die Fahrerschulung erfolgreich abgelegt, hat man maximal ein Jahr Zeit, die Erweiterung zu beantragen und eintragen zu lassen

Hinweis: Vor der Fahrerschulung muss kein zusätzlicher Erste-Hilfe-Kurs oder Sehtest erfolgen. Die Kurse und der Test waren bereits Grundlage, um den Führerschein B machen zu können.

Wie erfolgt die Beantragung der Führerscheinerweiterung B 196?

Die Fahrerschulung muss abgeschlossen werden, und man muss die Bestätigung dafür erhalten haben. Mit der erhaltenen Bestätigung kann man die Eintragung beantragen. Danach kann man die Führerscheinstelle des Wohnortes kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren.

Achtung: Es ist nicht möglich, die Erweiterung bei einer anderen Führerscheinstelle als der eigenen durchführen zu lassen!

Zu dem vereinbarten Zeitpunkt wird direkt bei der Führerscheinstelle der Antrag für die Erweiterung B 196 ausgefüllt und danach abgegeben. Damit keine unnötigen Verzögerungen auftreten, sind die folgenden Unterlagen mitzubringen:

  • die Bestätigung der Fahrerschulung
  • eine Kopie eines gültigen Ausweises
  • eine aktuelle Meldebescheinigung
  • die Kopie des bestehenden Führerscheins
  • ein biometrisches Passfoto

Die Gebühr für den Antrag und die Durchführung der Eintragung beträgt in der Regel zwischen 23 und 29 Euro. Einige Behördenstellen verlangen etwas mehr!

Mit welchen Kosten muss man für die Führerscheinerweiterung B 196 rechnen?

Wie bereits erwähnt, muss die Fahrerschulung für die Erweiterung B 196 in einer Fahrschule durchgeführt werden. Die Fahrschulpreise für diese Schulung sind sehr unterschiedlich. Jede Fahrschule setzt hierfür unterschiedliche Preise fest. Grundsätzlich werden zwischen rund 700 bis 900 Euro veranschlagt.

Der Antrag für die Eintragung der Erweiterung B 196 löst ebenfalls Kosten aus. Die Gebühr, die hier zu bezahlen ist, liegt zwischen rund 23 und 29 Euro. Nicht zu vergessen, dass ein biometrisches Passfoto benötigt wird. Für das Passfoto entstehen ebenfalls Kosten.

Alles in allem kann mit Kosten von rund 800 bis 1000 Euro gerechnet werden. Der größte Kostenfaktor ist auf jeden Fall die Fahrschule mit der Fahrerschulung.

Hinweis: Die Erweiterung B 196 gilt nur in Deutschland! Möchte man im Ausland ein Fahrzeug fahren, das unter die Bestimmungen der Erweiterung B 196 fällt, wird die Führerscheinklasse A1 benötigt!

Die Vor- und Nachteile der Erweiterung B 196 gegenüber der Führerscheinklasse A1

Zu den Vorteilen der Erweiterung B 196 zählt die rasche und kostengünstige Ausbildung in der Fahrschule. Fahrschulen bieten sehr oft Intensivkurse für die Erweiterung B 196 an. Das bedeutet, dass die Fahrerschulung innerhalb weniger Tage absolviert werden kann.

Aber auch die reguläre Fahrerschulung ist in einem geringeren Zeitraum als eine Führerscheinausbildung der Klasse A1 abzuschließen. Des Weiteren sind die Kosten der Fahrerschulung um einiges geringer als der Führerscheinkurs für A1. Nicht zu vergessen, dass auch keine Prüfung in Theorie und Praxis bei der Erweiterung B 196 notwendig ist.

Die Nachteile der Erweiterung B 196 zur Führerscheinklasse A1 sind die strengeren Regelungen und das Mindestalter von 25 Jahren. Für die Führerscheinklasse A1 ist das Mindestalter übrigens auf nur 16 Jahre festgelegt. Ein weiterer Nachteil der Erweiterung des Führerscheins B ist, dass sie keinen Motorradführerschein darstellt. Die Erweiterung B 196 kann nicht wie die Klasse A1 nach einiger Zeit auf A2 oder auf A erweitert werden.

Möchte man in späterer Folge schwerere Motorräder fahren, bringt die Erweiterung B 196 rein gar nichts. Wird dieser Entschluss gefasst, ist die Führerscheinprüfung die einzige Möglichkeit, um auch schwere Motorräder fahren zu können.

 

Fazit

Die Führerscheinerweiterung B 196 ist kostengünstig und schnell zu durchzuführen. Auch die Beantragung und Eintragung in der Führerscheinstelle sind sehr einfach und kostet nicht viel. Man sollte aber immer daran denken, dass die Erweiterung B 196 keinen Führerschein darstellt und im Ausland nicht anerkannt wird. Möchte man in späterer Folge schwerere Motorräder fahren, ist das mit der Erweiterung B 196 nicht möglich.

Bevor man überlegt, die Erweiterung B 196 anzustreben, sollte an die Zukunft gedacht werden. Die Vor- und Nachteile sind daher sehr gut abzuwägen, um nicht am Ende Geld und Zeit umsonst aufgewendet zu haben.

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