Aktuelles von METORBIKE | 09. November 2024

E Motorrad ohne Führerschein – ist das erlaubt?

Sobald das Wetter passt, gibt es nichts Schöneres, als auf zwei Rädern die Natur zu genießen. Wird das Zweirad zusätzlich durch einen Elektromotor betrieben, kann die Umwelt geschont werden. Die Frage vieler E Motorradfahrer ist jedoch: „Kann ich mein E Motorrad ohne Fahrerlaubnis fahren?“, und: „Welcher Führerschein ist notwendig?“. Darf man ohne Fahrerlaubnis E-Motorrad fahren?

Bei einem herkömmlichen Motorrad mit Benzinmotor stellt sich diese Frage nicht. Hier gibt es klare gesetzliche Vorschriften. E Motorräder weisen in der Regel keinen Hubraum auf, sondern nur eine Leistung. Daher ist die Frage, ob bzw. welche Fahrerlaubnis benötigt wird, durchaus verständlich. In diesem Beitrag werden diese und weitere Fragen zum Thema Fahrerlaubnis für E Motorräder beantwortet. 

Elektro Motorrad ohne Führerschein

E Motorräder und Elektro-Bikes erfreuen sich immer größter Beliebtheit. Gerade in der Stadt sind sie eine umweltfreundliche Fortbewegungsmöglichkeit und oft schneller als öffentliche Verkehrsmittel. Elektro Motorräder ohne Führerschein können aber auch für Motorradtouren genutzt werden und bieten je nach Aufbau auch auf unebenem Untergrund außerordentlichen Fahrspaß. Sie sind mittlerweile einem Motorrad mit Benzinmotor gleichzusetzen. 

Fährt man ein Motorrad, bedeutet das jedoch nicht, dass kein Führerschein benötigt wird! Damit ist die Frage „E Motorrad fahren ohne Fahrerlaubnis ist das erlaubt?“ eigentlich schon beantwortet. Der Gesetzgeber unterscheidet bei den E Motorrädern nach der Leistung und Geschwindigkeit, welche Fahrerlaubnis benötigt wird. 

E-Bikes und Elektrofahrrad

Es wird generell zwischen Elektrofahrrädern bzw. E-Bikes und E Motorrädern unterschieden. Die E-Bikes bzw. Elektrofahrräder sind mittlerweile am weitesten verbreitet und bieten eine Tretunterstützung  der Pedale. Mit einer Geschwindigkeit von rund 25 km/h und 250 W Leistung ist bei diesen Elektrofahrzeugen keine Fahrerlaubnis notwendig. 

Möchte hingegen flotter fahren, dann wird ein stärkerer Elektromotor mit mehr Leistung benötigt. Hier gilt es jedoch darauf zu achten, dass eine Fahrerlaubnis unbedingt vorhanden sein muss.  

E Motorrad ohne Führerschein

Die Unterscheidung der E Bikes und E Motorräder nach der gesetzlichen Einteilung

Für zweirädrige Elektrofahrzeuge wurde von der Europäischen Union eine generelle Verordnung erlassen, die sich jedoch unter den Mitgliedstaaten deutlich unterscheiden kann. Für Deutschland gilt folgende Unterscheidung der Elektrofahrzeuge. 

Der E Scooter

Der Gesetzgeber bezeichnet Tretroller mit einem Elektromotor, einer Halte- bzw. Lenkstange und eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h als E-Scooter. Dadurch wird er als Elektrokleinstfahrzeug eingestuft und die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge regelt die Vorgehensweise. Zudem benötigt der E-Scooter eine Straßenzulassung. 

Der E-Scooter darf ohne Führerschein und Prüfbescheinigung gefahren werden und es besteht keine Helmpflicht. Das bedeutet jedoch nicht, dass es sich hier um einen freien Bereich ohne Vorschriften handelt. Für das Fahren mit einem E-Scooter muss das Mindestalter von 14 Jahren erreicht sein und es gilt der gleiche Alkoholgrenzwert wie beim Fahren eines Autos. Ausnahme: Wenn man unter 21 Jahre alt ist! 

Pedelec und E Bikes

Fahrräder mit Elektromotor, die eine Leistung von 250 Watt und eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h erreichen, werden zu den sogenannten Pedelec oder E-Bikes gezählt. Hier gelten jedoch Unterschiede, die zu beachten sind. 

Das Pedelec

Für das Fahren mit einem Pedelec bzw. Elektrofahrrad ist keine Fahrerlaubnis notwendig. Das Pedelec weist eine Tretunterstützung über die Pedale auf und benötigt keine Fahrerlaubnis. Des Weiteren besteht keine Überprüfungspflicht, kein Mindestalter und auch keine Pflicht für ein Kennzeichen, wenn die Mindestgeschwindigkeit 25 km/h nicht überschritten wird. Es ist jedoch empfehlenswert, einen Fahrradhelm zu benutzen. 

Ein Pedelec, das eine höhere Geschwindigkeit als 25 km/h erreicht, wird zu den Kraftfahrzeugen gezählt. Das bedeutet, es ist gleichgestellt mit Motorrollern und benötigt eine behördliche Zulassung. Zum Fahren wird die Führerscheinklasse AM benötigt und ein Versicherungskennzeichen. Für Pedelecs mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h ist außerdem der Radweg verboten. Sie müssen auf der Straße gefahren werden. Hier gilt die Helmpflicht. 

Das E Bike

Ein E- Bike unterscheidet sich rechtlich von einem Pedelec, da es mit einem Gasgriff ausgestattet ist und vom Gesetzgeber als Moped oder Mofa bezeichnet wird. Die maximale Geschwindigkeit liegt hier bei 25 km/h. E-Bikes benötigen ebenfalls ein Versicherungskennzeichen und ein Helm ist auch hier Pflicht. 

Außerhalb von Städten oder Ortschaften darf mit dem E-Bike ein Radweg befahren werden. Innerhalb von Städten und Ortschaften ist die Nutzung eines Radweges nur dann gestattet, wenn eine Zusatztafel dies ausdrücklich aufzeigt. 

Schnellere E- Bikes werden zu den Krafträdern gezählt und es bedarf des Führerscheins der Klasse AM oder höher, um im Straßenverkehr bewegt werden zu dürfen. Nicht zu vergessen ein Versicherungskennzeichen und die Helmpflicht. 

Der Elektroroller

Beim Elektroroller ist die Unterscheidung etwas schwieriger. Ein Elektroroller ist nach dem Gesetz ein zweirädriges Fahrzeug, welches einen Durchstieg vor der Sitzbank aufweist. 

Den Anfang machen hier die 50er Varianten, die ein rotes Kennzeichen benötigen und eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen. Um diesen E-Roller fahren zu dürfen, müssen ein Versicherungskennzeichen, ein Helm und ein Führerschein Klasse AM vorhanden sein. 

E Roller mit einer höheren Geschwindigkeit als 45 km/h

Für E-Roller, die eine höhere Geschwindigkeit als 45 km/h aufweisen, wird eine Fahrerlaubnis benötigt. Elektroroller, die 70, 80 oder 100 km/h erreichen, wird der Führerschein Klasse A1 benötigt. Des Weiteren gilt auch ein Autoführerschein, der vor dem Jahr 1980 oder der Führerschein B 196 ab dem Jahr 2020, der durch eine Zusatzschulung der Fahrschule als Fahrerlaubnis gilt. 

Das E Motorrad

Der Begriff E Motorrad umfasst eine große Anzahl an verschiedenen Geschwindigkeitsstufen. Die Varianten umfassen beginnend mit einem “Moped” bis hin zu einer schwergewichtigen Harley Davidson mit über 100 PS und Höchstgeschwindigkeiten über 180 km/h alle Motorräder. 

Für die benötigte Fahrerlaubnis wird die Dauerleistung als wichtigster Faktor gewertet. Der Faktor maximale Leistung oder Dauerleistung bei einem E Motorrad legt die Einstufung der Fahrerlaubnis fest. Grund hierfür ist die Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen Nummer 85. Diese Regelung regelt die Einstufung von zweirädrigen Fahrzeugen. Der Gesetzgeber versteht unter der Dauerleistung die Leistung, die ohne Unterbrechung 30 Minuten gehalten werden kann. 

e motorrad ohne führerschein

Welche Fahrerlaubnis für welches E Motorrad?

Die Klassen des Motorradführerscheins sind sehr vielfältig. Mit dem Führerschein AM können bereits 15-Jährige mit einem Roller im Straßenverkehr unterwegs sein. Wird ein schnelleres E Motorrad gewählt, sind einige Faktoren zu berücksichtigen. Möchte man ein schnelles E Motorrad fahren, so muss das Mindestalter von 24 Jahren erreicht werden. 

Die derzeit geltenden Führerscheinklassen im Überblick:

  1.       Führerscheinklasse AM 

Die Führerscheinklasse AM gilt für Roller, die ab dem 15 Lebensjahr gefahren werden dürfen und die eine Geschwindigkeit von 25 km/h bis zu 45 km/h erreichen.

  1.       Die Führerscheinklasse B196

Die Führerscheinklasse B 196 ist eine Erweiterung des Führerscheins B. Dadurch wird das Fahren von motorisierten Zweirädern mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h oder einem Hubraum von maximal 50 ccm erlaubt. Bei E Motorrädern beträgt die maximale Leistung 4 kW.

  1.       Die Führerscheinklasse A1

Leichtkrafträder, die weniger als 125 ccm Hubraum oder 11 kW Motorleistung bei E-Motorrädern aufweisen, dürfen mit der Führerscheinklasse A1 gefahren werden. 

  1.       Die Führerscheinklasse A2

Mit der Führerscheinklasse A2 ist es möglich, Motorräder und E Motorräder mit einer maximalen Leistung von 35 kW zu fahren.

  1.       Führerscheinklasse A

Die Führerscheinklasse A erlaubt jedes Motorrad und auch E Motorrad zu fahren. Hier gelten keine Einschränkungen im Bereich kW Hubraum oder Geschwindigkeit. 

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