Elektrisch betriebene Roller, Scooter und Motorräder sind äußerst beliebt. Plant man solch ein Fahrzeug zu kaufen, stellt sich jedoch immer wieder die Frage, welche Fahrerlaubnis benötigt wird. Zudem fragen sich auch viele, ob die Führerscheinklassen-Einteilung ebenfalls gilt wie bei benzinbetriebenen Fahrzeugen. Ein Faktor, der ebenfalls immer wieder zur Frage wird, ist, was ist ein L-Fahrzeug und welcher der zugehörige L-Führerschein. In diesem Beitrag wird näher auf die L-Klasse und die Unterklasse L1e eingegangen.
Der Führerschein L1 e und seine Bedeutung
Fahrzeuge sind seit jeher in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Dadurch können sie den Gesetzen und Bestimmungen der jeweiligen Fahrzeugtypen zugeordnet werden. Die von der Europäischen Union durchgeführte Erweiterung der Kategorisierung von Fahrzeugen im Jahr 2013 führte zu der Klasse L. Diese Klasse ist zusätzlich in weitere Untergliederungen unterteilt, auf die im folgenden Text eingegangen wird. Bei Fahrzeugen, die über einen elektrischen Motor angetrieben werden, wird bei der Klassifizierung zusätzlich ein „e“ angehängt.
Je nach Klassifizierung wird der benötigte Führerschein festgelegt. Die meisten Leichtfahrzeuge können mit einem Moped-Führerschein gefahren werden, wie zum Beispiel AM oder aber bei höherer Leistung mit dem Motorradführerschein.
Ein kurzer Überblick über die Fahrzeugklassen und den benötigten Führerschein:
L1 e (bis 45 km/h) – Führerschein AM
L2 e (dreirädriges Fahrzeug)- Führerschein AM
L3 e (Fahrzeug über 45 km/h) – Führerschein A1, A2 oder A je Alter
L4 e (Fahrzeuge mit Beiwagen über 45 km/h – A1, A2 oder A je Alter
Dies sind nur die ersten vier Möglichkeiten der Klassifizierung und des Führerscheins. Insgesamt bestehen 7 Untergliederungen.
Was bedeutet Fahrzeugklasse L?
Die Fahrzeugklasse L ist eine vorbestimmte Gruppe von Kraftfahrzeugen. Diese Gruppe von Fahrzeugen enthält reguläre Benzinmotoren und Elektromotoren, die ein Fahrzeug antreiben. Die Klassifizierung wurde von der Europäischen Union geregelt und in Deutschland rechtlich festgelegt. In dieser Klassifizierung sind EU wichtige Bestimmungen, die zur Fahrzeugzulassung und Typenzulassung im EU-Raum notwendig sind, enthalten.
Die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen für die Fahrzeugklasse L
Die EU-Richtlinie 2002/24/EG, die StVZO und die EU Verordnung 168/2013 legen fest, welche Fahrzeuge der Fahrzeugklasse L zugeordnet werden. Wir haben die verschiedenen Punkte einmal der Fahrberechtigung L1 e einmal ausführlicher beleuchtet.
Was sind L-Fahrzeuge und welche zählen zu L1 e?
In Deutschland wird die Mehrzahl der E-Roller nach der EU-Verordnung 2018/858 der L-Klasse zugeordnet. Die L-Klasse unterscheidet die E-Roller und Leichtfahrzeuge des Weiteren in unterschiedlichen Unterklassen, die in der Regel L1 e und L3 e lauten. Wird diese Unterteilung im Bereich der Verbrennungsmotoren übertragen, so entspricht sie der Kubikzentimeter-Klassen.
Zum Beispiel ist eine 50 cm³ Klasse gleichbedeutend mit der Klasse L1 e. L3 e hingegen würde der 125 cm³ Klasse entsprechen. Aus diesem Grund entspricht die Klasse L1 e der Führerscheinklasse AM und B.
Wie hier bereits ersichtlich ist, ist eine klare Einteilung durch die deutsche Rechtsprechung erfolgt. Außerdem wurde diese Rechtsprechung auch von der Europäischen Union durch eine Verordnung EU-weit geregelt. Durch diese Verordnung wird der Betrieb von Fahrzeugen mit Benzin- oder elektrischem Motor genau festgelegt. Zu dieser Regel zählen auch Elektrofahrräder, die eine gewisse Geschwindigkeit nicht überschreiten dürfen.
Welche Fahrzeuge zählen zu den L-Fahrzeugen?
In Deutschland wird im Grunde genommen jedes Fahrzeug, das mit einem Motor betrieben wird und nicht als Auto bezeichnet wird, als Leichtkraftfahrzeug bezeichnet. Ausnahmen bestehen für bestimmte 4-rädrige Fahrzeuge. Ausgenommen hiervon sind jedoch die gesamten E-Bikes sowie ESPAC. Bei diesen Ausnahmen wurde von der EU eine Verordnung, die Verordnung 168/2013, definiert. Diese regelt die jeweiligen Bestimmungen für diese Fahrzeuge gesondert.
Zu besseren Übersicht über die Verordnung bzw. Regelung der Führerscheinklasse L1 e haben wir eine Tabelle erstellt, welche diese kurz und knapp zusammenfasst.
Diese Verordnung besagt folgendes:
Führerscheinklasse |
Fahrzeug |
Einstufungskriterien |
L1 e |
leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (E-Scooter) |
- ein Hubvolumen von bis zu 50 cm3 Motorleistung
- eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
- eine maximale Nennleistung bzw. Nutzleistung von bis zu 4000 Watt
- eine Gesamtmasse die den technischen Maßgaben entspricht laut Hersteller
|
Quelle: Die EU Verordnung 168/2013, Anhang I( Seite 99) und Berichtigung der Verordnung lt. Amtsblatt L 60 der EU vom 02.03.2013)
Die zugehörigen Fahrzeuge dieser Führerscheinklasse sind somit Krafträder, die teilweise führerscheinfrei sind und ein Versicherungskennzeichen aufweisen müssen.
Zu den Kleinkrafträdern, die einen Führerschein benötigen, zählen 2-rädrige Fahrzeuge mit maximal 50 cm3 und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h. Zudem sind auch zweirädrige Fahrzeuge mit Beiwagen und dreirädrige Fahrzeuge eingeschlossen.
Das bedeutet das folgende Fahrzeuge unter die Regelung der Fahrberechtigung L1 e fallen:
- Mofas und Roller bis zu maximal 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Leicht-Mofas bis zu 30 cm3 oder 0,5 kW und eine Höchstgeschwindigkeit von. Maximal 20 km/h
- dreirädrige Fahrzeuge und zweirädrige Fahrzeuge mit Beiwagen bis 45 km/h
- 4-rädrige Fahrzeuge, die weniger als 350 kg Leergewicht und maximal 45 km/h aufweisen. Dabei handelt es sich um eine Leistung von 50 cm3 oder maximal 4 kW bei elektrischen Motoren.
Was darf bei der Fahrzeugklasse L gefahren werden?
Generell hat die Fahrzeugklasse L nur indirekt einen Einfluss auf ein Fahrzeug. Trotzdem handelt es sich um Fortbewegungsmittel, mit welchen am Straßenverkehr teilgenommen wird. Grundsätzlich sind also immer die gesetzlichen Richtlinien der StVO einzuhalten, um am Straßenverkehr teilzunehmen. Diese Richtlinien beinhalten außerdem die Voraussetzungen, die eingehalten werden müssen, um ein Fahrzeug zu fahren.
So gilt für jedes Fahrzeug, welches einer bestimmten Fahrzeugklasse bzw. den jeweiligen Fahrzeug-Untergruppen zugeordnet wird, eine rechtliche Bestimmung. So benötigen zum Beispiel einige Fahrzeuge der Klasse L1 e keinen Führerschein. Für andere hingegen benötigen Sie beispielsweise den Führerschein AM. Für ein Fahrzeug, welches der Klasse L3 e zugeordnet wird, wird hingegen ein entsprechender Führerschein benötigt.
Ob und welcher Führerschein benötigt wird, ist daher abhängig von der Klassifizierung des Fahrzeuges. Diese Klassifizierung ist auch von der Leistung des Fahrzeuges abhängig. Bei einem Mofa der Klasse L1 e zum Beispiel ist eine Mofa-Bescheinigung vollkommen ausreichend. Es bestehen jedoch bereits Mofas, die einen Klasse AM Führerschein benötigen. Die Klassifizierung und die Untergruppen spielen hier eine große Rolle. Kurz und knapp kann daher gesagt werden, dass die Notwendigkeit eines Führerscheins immer abhängig vom genutzten Fahrzeug ist.
Wichtig: Es muss beachtet werden, dass jedes Fahrzeug, das in die Klassifizierung L fällt, versicherungspflichtig ist! Dies gilt somit vom Klassifizierung L1 e bis hin zu L7 e.