Besitzen Sie noch einen alten Führerschein der Klasse 3? Das bedeutet, dass der Führerschein bis 1999 ausgestellt wurde. In diesem Fall dürfen Kleinkrafträder gefahren werden. Motorräder dürfen eine Geschwindigkeit von 45km/h nicht überschreiten. Auch die Leistung von vier kW (5,5 PS) darf nicht überschritten werden.
Unterschiedliche Motorradführerschein-Klassen
Der Gedanke, schnell eine Spritztour auf 2 Rädern zu unternehmen und die Freiheit genießen, kann sehr verlockend sein. Irgendwann entscheidet man sich für ein Motorrad. Doch bevor die Spritztour losgeht, sollte man sich auch die Frage stellen, welchen Führerschein für welches Motorrad man benötigt. Es gibt unterschiedliche Motorradführerschein-Klassen. Mehr erfahren Sie jetzt.
Mofa-Prüfbescheinigung
Um ein Mofa zu fahren, brauchen Sie keinen speziellen Führerschein für Motorräder. Ein Mofa ist ein kleines Kraftrad, das höchstens 25 km/h schnell fährt. Stattdessen erhalten Sie eine Mofa-Prüfbescheinigung vom TÜV. Dafür müssen Sie in einer Fahrschule sechs Doppelstunden Theorie und eine Doppelstunde Praxis nachweisen. Die theoretische Prüfung muss natürlich bestanden werden. Diese Bescheinigung können Sie schon mit 15 Jahren erhalten.
Führerscheinklasse AM für Roller und E-Bikes
Mit dem Führerschein der Klasse AM dürfen Sie kleine Krafträder fahren. Dazu zählen Roller, Mopeds, Mokicks und auch E-Bikes. Diese Fahrzeuge dürfen maximal 50 cm³ Hubraum oder 4 kW Elektromotorleistung haben und erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Sie können diesen Führerschein ab 16 Jahren machen. Er gilt auch für dreirädrige Krafträder und leichte vierrädrige Fahrzeuge.
Führerscheinklasse A1 für Leichtkrafträder
Mit dem Führerschein der Klasse A1 dürfen Sie kleine Motorräder fahren. Das umfasst zwei- oder dreirädrige Leichtkrafträder mit maximal 125 cm³ Hubraum und einer Leistung von bis zu 11 kW. Diese Maschinen erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h. Wichtige Bedingung: Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf nicht mehr als 0,1 kW/kg betragen. Den Führerschein können Sie ab 16 Jahren machen. Neben den Fahrstunden müssen Sie zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, Autobahnen und bei Nacht absolvieren. Mit der Klasse A1 erhalten Sie gleichzeitig auch die Berechtigung der Klasse AM.
Führerscheinklasse A2 für Krafträder bis 35 kW
Der Führerschein der Klasse A2 erlaubt es Ihnen, größere Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW zu fahren. Dabei darf das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,2 kW/kg nicht überschreiten. Diesen Führerschein können Sie ab 18 Jahren machen. Falls Sie bereits die Klasse A1 besitzen, reicht eine praktische Prüfung auf einem leistungsstärkeren Motorrad aus, um die A2 zu erhalten. Für Neueinsteiger gibt es einen Theorieunterricht mit 16 Doppelstunden. Zusätzlich müssen Sie zwölf Sonderfahrten à 45 Minuten absolvieren. Mit der A2 können Sie auch Fahrzeuge fahren, die in den Klassen AM und A1 enthalten sind.
Führerscheinklasse A für große Motorräder
Die Führerscheinklasse A ist für alle, die große Motorräder fahren möchten. Dafür müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein. Wenn Sie aber bereits seit zwei Jahren die Klasse A2 besitzen, können Sie den A-Führerschein bereits ab 20 Jahren erwerben. Mit dem Führerschein der Klasse A dürfen Sie Motorräder aller Größen und Leistungen fahren. Auch die Klassen AM, A1 und A2 sind in dieser Lizenz enthalten.
Motorrad mit dem Autoführerschein fahren
Mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B dürfen Sie Kleinkrafträder fahren. Diese haben einen Hubraum von maximal 50 cm³. Zudem können Sie mit Ihrem Führerschein Trikes, also dreirädrige Fahrzeuge bis 15 kW, steuern – jedoch nur, wenn Sie Ihren Führerschein zwischen dem 1. April 1980 und dem 18. Januar 2013 gemacht haben.
Motorrad mit dem Führerschein der Klasse 3
Falls Sie noch einen alten Führerschein der Klasse 3 besitzen (bis 1999 ausgestellt), dürfen Sie ebenfalls Kleinkrafträder fahren. Diese dürfen nicht schneller als 45 km/h fahren, haben maximal 50 cm³ Hubraum und eine Leistung von bis zu 4 kW (ca. 5,5 PS). Wenn Ihr Führerschein vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, haben Sie automatisch auch die Klasse A1 erworben. Möchten Sie später die Klasse A2 fahren, müssen Sie nur noch eine praktische Prüfung ablegen.
Führerscheinerweiterung B196
Mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B können Sie seit Januar 2020 die B196-Erweiterung machen. In einem speziellen Kurs lernen Sie, Krafträder bis 125 cm³ Hubraum zu fahren. Dieser Kurs ist günstiger und kürzer als die reguläre Ausbildung für den A1-Führerschein. Voraussetzung: Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Pkw-Führerschein besitzen. Vorteil: Es gibt keine theoretische oder praktische Prüfung. Nachteil: Der B196 gilt nicht als vollständiger Motorradführerschein und wird im Ausland nicht anerkannt. Außerdem lässt sich diese Erweiterung nicht für die Klassen A2 oder A anrechnen.
Wie lange dauert es, den Motorradführerschein zu machen?
Zunächst müssen Sie die theoretische Ausbildung abschließen. Für die Klasse A sind 12 Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff erforderlich, falls Sie noch keinen anderen Führerschein besitzen.
Parallel dazu beginnt die praktische Ausbildung. Viele fragen sich, wie viele Fahrstunden sie brauchen. Die Anzahl der Übungsstunden variiert je nach Fahrschüler und Lerngeschwindigkeit. Jeder braucht unterschiedlich viel Zeit, um sicher Motorrad zu fahren. Es sind mindestens 12 Sonderfahrten vorgeschrieben.
Im Durchschnitt benötigen Anfänger etwa zehn Übungsstunden und zwölf Sonderfahrten. Insgesamt sollten Sie mit 20 bis 30 Fahrstunden rechnen. In Städten mit starkem Verkehr sind mehr Fahrstunden nötig als auf ruhigeren Landstraßen. Je nachdem, wie viel Zeit Sie investieren können und wie schnell Sie lernen, dauert der gesamte Kurs zwischen sechs Wochen und sechs Monaten.
Ist der alte Motorradführerschein der Klasse 1a noch gültig?
Der Motorradführerschein der Klasse 1a, der seit 1999 nicht mehr ausgestellt wird, bleibt weiterhin gültig. Mit diesem Führerschein dürfen Sie Krafträder der heutigen Klassen AM, A1, A2 und A fahren.
Zusätzlich können Sie mit der Kennziffer L landwirtschaftliche Geräte steuern. Die genauen Berechtigungen hängen davon ab, ob Ihr Führerschein vor oder nach dem 1. Januar 1989 ausgestellt wurde. Wenn er vor diesem Datum ausgestellt wurde, dürfen Sie auch landwirtschaftliche Fahrzeuge wie Traktoren oder kleine Lkw fahren, die einen Hubraum von höchstens 50 cm³ und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h haben.
Falls Sie einen 1a-Führerschein besitzen, bleibt dieser bis 2033 gültig. Danach müssen Sie ihn gegen einen EU-Kartenführerschein umtauschen. Die Umschreibung erfolgt schrittweise, abhängig von Ihrem Geburtsjahr und dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Fazit
Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 (bis 1999 ausgestellt) dürfen Sie Kleinkrafträder fahren, die maximal 45 km/h schnell sind und eine Leistung von bis zu 4 kW (ca. 5,5 PS) haben. Dieser Führerschein ermöglicht Ihnen zudem das Fahren von Krafträdern der heutigen Klassen AM, A1, A2 und A, wenn er vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde. Für alle, die mit einem alten Führerschein auf größere Maschinen umsteigen möchten, bieten die aktuellen Führerscheinklassen wie A1, A2 und A mehr Möglichkeiten, je nach Leistung und Hubraum des Motorrads.