Es wird generell zwischen Elektrofahrrädern bzw. E-Bikes und E Motorrädern unterschieden. Die E-Bikes bzw. Elektrofahrräder sind mittlerweile am weitesten verbreitet und bieten eine Tretunterstützung der Pedale. Mit einer Geschwindigkeit von rund 25 km/h und 250 W Leistung ist bei diesen Elektrofahrzeugen keine Fahrerlaubnis notwendig.
Möchte hingegen flotter fahren, dann wird ein stärkerer Elektromotor mit mehr Leistung benötigt. Hier gilt es jedoch darauf zu achten, dass eine Fahrerlaubnis unbedingt vorhanden sein muss.
Es wird generell zwischen Elektrofahrrädern bzw. E-Bikes und E Motorrädern unterschieden. Die E-Bikes bzw. Elektrofahrräder sind mittlerweile am weitesten verbreitet und bieten eine Tretunterstützung der Pedale. Mit einer Geschwindigkeit von rund 25 km/h und 250 W Leistung ist bei diesen Elektrofahrzeugen keine Fahrerlaubnis notwendig.
Möchte hingegen flotter fahren, dann wird ein stärkerer Elektromotor mit mehr Leistung benötigt. Hier gilt es jedoch darauf zu achten, dass eine Fahrerlaubnis unbedingt vorhanden sein muss.
Für zweirädrige Elektrofahrzeuge wurde von der Europäischen Union eine generelle Verordnung erlassen, die sich jedoch unter den Mitgliedstaaten deutlich unterscheiden kann. Für Deutschland gilt folgende Unterscheidung der Elektrofahrzeuge.
Der Gesetzgeber bezeichnet Tretroller mit einem Elektromotor, einer Halte- bzw. Lenkstange und eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h als E-Scooter. Dadurch wird er als Elektrokleinstfahrzeug eingestuft und die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge regelt die Vorgehensweise. Zudem benötigt der E-Scooter eine Straßenzulassung.
Der E-Scooter darf ohne Führerschein und Prüfbescheinigung gefahren werden und es besteht keine Helmpflicht. Das bedeutet jedoch nicht, dass es sich hier um einen freien Bereich ohne Vorschriften handelt. Für das Fahren mit einem E-Scooter muss das Mindestalter von 14 Jahren erreicht sein und es gilt der gleiche Alkoholgrenzwert wie beim Fahren eines Autos. Ausnahme: Wenn man unter 21 Jahre alt ist!
Fahrräder mit Elektromotor, die eine Leistung von 250 Watt und eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h erreichen, werden zu den sogenannten Pedelec oder E-Bikes gezählt. Hier gelten jedoch Unterschiede, die zu beachten sind.
Für das Fahren mit einem Pedelec bzw. Elektrofahrrad ist keine Fahrerlaubnis notwendig. Das Pedelec weist eine Tretunterstützung über die Pedale auf und benötigt keine Fahrerlaubnis. Des Weiteren besteht keine Überprüfungspflicht, kein Mindestalter und auch keine Pflicht für ein Kennzeichen, wenn die Mindestgeschwindigkeit 25 km/h nicht überschritten wird. Es ist jedoch empfehlenswert, einen Fahrradhelm zu benutzen.
Ein Pedelec, das eine höhere Geschwindigkeit als 25 km/h erreicht, wird zu den Kraftfahrzeugen gezählt. Das bedeutet, es ist gleichgestellt mit Motorrollern und benötigt eine behördliche Zulassung. Zum Fahren wird die Führerscheinklasse AM benötigt und ein Versicherungskennzeichen. Für Pedelecs mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h ist außerdem der Radweg verboten. Sie müssen auf der Straße gefahren werden. Hier gilt die Helmpflicht.
Ein E- Bike unterscheidet sich rechtlich von einem Pedelec, da es mit einem Gasgriff ausgestattet ist und vom Gesetzgeber als Moped oder Mofa bezeichnet wird. Die maximale Geschwindigkeit liegt hier bei 25 km/h. E-Bikes benötigen ebenfalls ein Versicherungskennzeichen und ein Helm ist auch hier Pflicht.
Außerhalb von Städten oder Ortschaften darf mit dem E-Bike ein Radweg befahren werden. Innerhalb von Städten und Ortschaften ist die Nutzung eines Radweges nur dann gestattet, wenn eine Zusatztafel dies ausdrücklich aufzeigt.
Schnellere E- Bikes werden zu den Krafträdern gezählt und es bedarf des Führerscheins der Klasse AM oder höher, um im Straßenverkehr bewegt werden zu dürfen. Nicht zu vergessen ein Versicherungskennzeichen und die Helmpflicht.
Beim Elektroroller ist die Unterscheidung etwas schwieriger. Ein Elektroroller ist nach dem Gesetz ein zweirädriges Fahrzeug, welches einen Durchstieg vor der Sitzbank aufweist.
Den Anfang machen hier die 50er Varianten, die ein rotes Kennzeichen benötigen und eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen. Um diesen E-Roller fahren zu dürfen, müssen ein Versicherungskennzeichen, ein Helm und ein Führerschein Klasse AM vorhanden sein.
Für E-Roller, die eine höhere Geschwindigkeit als 45 km/h aufweisen, wird eine Fahrerlaubnis benötigt. Elektroroller, die 70, 80 oder 100 km/h erreichen, wird der Führerschein Klasse A1 benötigt. Des Weiteren gilt auch ein Autoführerschein, der vor dem Jahr 1980 oder der Führerschein B 196 ab dem Jahr 2020, der durch eine Zusatzschulung der Fahrschule als Fahrerlaubnis gilt.
Der Begriff E Motorrad umfasst eine große Anzahl an verschiedenen Geschwindigkeitsstufen. Die Varianten umfassen beginnend mit einem “Moped” bis hin zu einer schwergewichtigen Harley Davidson mit über 100 PS und Höchstgeschwindigkeiten über 180 km/h alle Motorräder.
Für die benötigte Fahrerlaubnis wird die Dauerleistung als wichtigster Faktor gewertet. Der Faktor maximale Leistung oder Dauerleistung bei einem E Motorrad legt die Einstufung der Fahrerlaubnis fest. Grund hierfür ist die Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen Nummer 85. Diese Regelung regelt die Einstufung von zweirädrigen Fahrzeugen. Der Gesetzgeber versteht unter der Dauerleistung die Leistung, die ohne Unterbrechung 30 Minuten gehalten werden kann.
Die Klassen des Motorradführerscheins sind sehr vielfältig. Mit dem Führerschein AM können bereits 15-Jährige mit einem Roller im Straßenverkehr unterwegs sein. Wird ein schnelleres E Motorrad gewählt, sind einige Faktoren zu berücksichtigen. Möchte man ein schnelles E Motorrad fahren, so muss das Mindestalter von 24 Jahren erreicht werden.
Die Führerscheinklasse B 196 ist eine Erweiterung des Führerscheins B. Dadurch wird das Fahren von motorisierten Zweirädern mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h oder einem Hubraum von maximal 50 ccm erlaubt. Bei E Motorrädern beträgt die maximale Leistung 4 kW.