Durch die Beliebtheit der elektrisch betriebenen Fahrzeuge wurde die Anpassung der Klassifizierung der Fahrzeuge durchgenommen. Durch diese neue Klassifizierung ergibt sich bei einigen die Frage, welcher Führerschein benötigt wird. Eine weitere Frage, die öfter auftritt, ist die Frage, ob die Klassifizierung eines L-Fahrzeuges auch einen eigenen Führerschein hervorruft. Um oft gestellte Fragen zu beantworten und Missverständnisse auszuräumen, werden die L-Klassifizierung und der Führerschein L3 e hier einmal genauer erklärt.
Welche Bedeutung hat der Führerschein L3 e?
Schon seit sehr vielen Jahren werden Fahrzeuge in verschiedene Kategorien eingeordnet. Durch diese Kategorisierung ist es einfacher, die gesetzlichen Bestimmungen und Gesetze den einzelnen Fahrzeugtypen zuzuordnen. Die Europäische Union hat im Jahre 2013 eine Erweiterung dieser Klassifizierungen erlassen. Durch diese Erweiterung entstand die Klassifizierung der Fahrzeuge in der Klasse L. Die Klasse L wird zusätzlich in sieben Untergliederungen und weiteren Fächerungen unterteilt. Für die elektronisch betriebenen Fahrzeuge wurde zudem die Kennzeichnung „e“ eingeführt.
Durch die Klassifizierung ist auch der benötigte Führerschein reglementiert worden. So können zum Beispiel die meisten Leichtkraftfahrzeuge mit einem regulären Moped-Führerschein AM im Straßenverkehr gefahren werden. Ist die Leistung höher, wird ein Motorradführerschein benötigt.
Im Folgenden ein kurzer Überblick über die ersten Fahrzeugklassen und dem jeweils zugehörigen Führerschein:
- L1 e: zweirädrige Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit bis zu 45 km/h – Führerschein AM oder B
- L2 e: dreirädrige Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit bis zu 45 km/h – Führerschein AM oder B
- L3 e: zweirädrige Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit über 45 km/h – Führerschein A1, A2 oder A je nach gesetzlicher Altersgrenze oder der B196-Erweiterung
- L4 e: zweirädrige Fahrzeuge mit Beiwagen mit einer Bauartgeschwindigkeit über 45 km/h – Führerschein A1, A2 oder A je nach gesetzlicher Altersgrenze oder der Erweiterung B196
Dieser Überblick betrifft die ersten 4 Klassifizierungen von insgesamt sieben Stufen.
Wofür steht für Klassifizierung L?
Kraftfahrzeuge werden wir bereits erwähnt in Fahrzeugklassen eingeteilt. Die Klasse L enthält Fahrzeuge, die mit einem herkömmlichen Benzinmotor oder mit einem elektrischen Motor angetrieben werden. Diese Klassifizierung wurde von der Europäischen Union erstellt und durch die deutsche Gesetzgebung festgesetzt. In dieser Klassifizierung sind alle wichtigen Bestimmungen betreffend die Zulassung von Fahrzeugen und deren Typen enthalten.
Rechtliche Bestimmungen der Klasse L
In diesem Beitrag geht es um den Führerschein L3 e, wodurch auf die zuständige Fahrberechtigung näher eingegangen wird. Mit der StVZO, der EU Richtlinie 2002/34/EG und der Verordnung der EU 168/2013 wurden die Fahrzeuge der Klasse L zugeordnet.
Welche Fahrzeuge zählen zu der Klasse L3 e?
Der Großteil der elektronisch betriebenen zweirädrigen Leichtkraftfahrzeuge wird in Deutschland der Klasse L zugeordnet. In der Klasse L wiederum erfolgt die Unterteilung in sieben Unterteilungen. Die Klasse L3 e ist eine dieser Unterteilungen. Diese Klassifizierung betrifft übrigens benzin- und elektrisch betriebene Fahrzeuge.
Während bei einem Verbrennungsmotor die Einteilung nach Kubikzentimetern erfolgt, ist es bei elektrischen Motoren Watt. Die Klasse L3 e entspricht demnach der Klasse von 125 cm3. Das bedeutet eine Bauartgeschwindigkeit über 45 km/h und der Führerschein A1, A2 oder A je nach gesetzlicher Altersgrenze.
Fahrzeuge die der Klasse L zugeordnet wurden
Jedes motorbetriebene Fahrzeug in Deutschland, dass nicht einem Auto gleichgesetzt werden kann, erhält die Bezeichnung Leichtkraftfahrzeug. Ausgenommen hiervon sind lediglich einige vierrädrige Fahrzeuge. Zu diesen zählen zum Beispiel Quads. Für diese Ausnahmen gilt die Verordnung der Europäischen Union Nummer 168/2013.
Diese Verordnung besagt im Falle der Klasse L3 e:
L3 e: zweirädrige Fahrzeuge mit einem Hubraum von über 50 cm³ und einer Bauartgeschwindigkeit von über 45 km/h – Führerschein je Leistung: A1 ab 16 Jahren, Führerschein A2 ab 18 Jahren und Führerschein A ab 24 Jahren.
Quelle: Verordnung der Europäischen Union 168/2013 und der Anhang I auf Seite 99 sowie die Berichtigung der EU Verordnung laut dem Amtsblatt L 60 vom März 2013.
Die dieser Fahrzeugklasse zugeordneten Fahrzeuge sind Krafträder, die eine Zulassung und einen Führerschein benötigen.
Achtung: Es gilt zu beachten, dass jedes Fahrzeug, das in die Klasse L eingegliedert ist, unter die Versicherungspflicht fällt! Das gilt für die gesamte Klasse L inklusive der Untergliederung L1 bis L7.
Welcher Führerschein in welcher Fahrzeugklasse?
Im Grunde genommen sind immer die Regelungen der StVZO ausschlaggebend und nicht nur die Klassifizierung nach EU Verordnung. Die StVZO enthält die Regelungen für die Fahrzeuge und den dazu benötigten Führerschein. Werden diese Regelungen eingehalten, können Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr gefahren werden.
Laut Gesetzgebung geben die Fahrzeugklassen, deren Untergruppen und deren rechtliche Bestimmungen den benötigten Führerschein vor. Für die Klasse L3 e gilt somit, wie bereits erwähnt, dass ein Führerschein je nach Höhe der Leistung und Alter des Fahrers erforderlich ist. Im Gegenteil hierzu wird zum Beispiel bei einem Fahrzeug der Klasse L1 e entweder kein oder nur der Führerschein AM benötigt.
Weitere Information zur Klasse L3 e
Die Grenzen der Leichtfahrzeuge in der Klasse L3 e sind höher angesetzt als zum Beispiel bei der Klasse L1 e. Unter die Klasse L3 e fallen daher alle Fahrzeuge, die mehr als 50 cm³ oder 4 kW aufweisen. Zudem beträgt die Bauartgeschwindigkeit mehr als 45 km/h.
In der Klasse L3 e besteht zudem eine weitere Unterteilung. Diese Unterteilung ist wie folgt:
- L3 e-A1: Fahrzeuge mit weniger Leistung als 11 kW oder 125 cm³
- L3 e-A2: Fahrzeuge im mittleren Leistungsbereich, rund 35 kW
- L3 e-A3: Fahrzeuge mit einer hohen Leistung, über 35 kW
In der Regel fallen die meisten Leichtfahrzeuge unter die Klassifizierung L3 e A1 mit bis zu 11 kW. In jedem Fall ist hier je nach gesetzlicher Altersgrenze der Führerschein A1, A2 oder A3 notwendig. Des Weiteren ist es möglich, diese Leichtkraftfahrzeuge mit der Führerscheinerweiterung B 196 zu fahren.
Fazit
Möchte man ein Elektrofahrzeug, also ein elektrisch betriebenes zweirädriges Fahrzeug, im öffentlichen Verkehr fahren, ist die Klassifizierung zu beachten. Für die Klasse L3 e ist, wie aus den Regelungen ersichtlich, in jedem Fall ein Führerschein erforderlich.
Je nach Leistung des Fahrzeuges und Alter des Fahrers oder der Fahrerin muss daher der richtige Führerschein gewählt werden. Besitzt man bereits den Führerschein B, kann durch die Erweiterung B196 ebenfalls die entsprechende Fahrerlaubnis erlangt werden. Zudem muss beachtet werden, dass ein Fahrzeug der Klasse L3 e auf jeden Fall versicherungspflichtig ist.