Führerschein L3 e – Was bedeutet die Fahrzeugklasse L?
Mit der wachsenden Beliebtheit elektrischer Fahrzeuge hat die EU die Fahrzeugklassifizierung angepasst. Dabei taucht bei vielen die Frage auf: Was bedeutet eigentlich „L3 e“ – und welchen Führerschein brauche ich dafür? Hier gibt es die Antworten.
Was ist die Fahrzeugklasse L?
Kraftfahrzeuge werden in Fahrzeugklassen eingeteilt. Die Klasse L umfasst alle motorisierten Fahrzeuge, die nicht einem Auto gleichgesetzt werden – also Kleinkrafträder, Motorräder und Leichtfahrzeuge, egal ob mit Benzin- oder Elektromotor. Die EU hat diese Klassifizierung 2013 mit der Verordnung 168/2013 eingeführt und durch die deutsche StVZO festgesetzt. Für elektrisch betriebene Fahrzeuge wurde zusätzlich die Kennzeichnung „e“ eingeführt.
Überblick: Fahrzeugklassen L1 e bis L4 e
| Klasse | Fahrzeugtyp | Bauartgeschwindigkeit | Führerschein |
|---|---|---|---|
| L1 e | Zweirädriges Fahrzeug | bis 45 km/h | AM oder B |
| L2 e | Dreirädriges Fahrzeug | bis 45 km/h | AM oder B |
| L3 e | Zweirädriges Fahrzeug | über 45 km/h | A1, A2 oder A (je nach Alter) bzw. B196 |
| L4 e | Zweirädriges Fahrzeug mit Beiwagen | über 45 km/h | A1, A2 oder A (je nach Alter) bzw. B196 |
Was ist die Klasse L3 e genau?
Die Klasse L3 e umfasst zweirädrige Fahrzeuge mit einem Hubraum über 50 cm³ und einer Bauartgeschwindigkeit über 45 km/h – bei Elektrofahrzeugen entspricht das einer Leistung von mehr als 4 kW. Die L3 e entspricht damit der bekannten „125er“-Klasse bei Verbrennern.
Hubraum
über 50 cm³ (Verbrenner) / über 4 kW (Elektro)
Bauartgeschwindigkeit
über 45 km/h
Führerschein
A1, A2 oder A – je nach Leistung und Alter
Versicherung
Pflicht – gilt für alle Fahrzeuge der Klasse L
Achtung: Jedes Fahrzeug der Klasse L – inklusive aller Unterklassen L1 bis L7 – unterliegt der Versicherungspflicht.
Unterklassen der L3 e
Innerhalb der Klasse L3 e gibt es eine weitere Unterteilung nach Leistung:
L3 e-A1
bis 11 kW / 125 cm³ → Führerschein A1 (ab 16 J.) oder B196
L3 e-A2
mittlerer Leistungsbereich bis 35 kW → Führerschein A2 (ab 18 J.)
L3 e-A3
über 35 kW → Führerschein A (ab 24 J.)
Die meisten Leichtelektrofahrzeuge fallen unter L3 e-A1 – also bis 11 kW. Diese dürfen auch mit der Führerscheinerweiterung B 196 gefahren werden.
Welcher Führerschein für welche Klasse?
Ausschlaggebend für die Fahrerlaubnis ist immer die StVZO – nicht allein die EU-Klassifizierung. Die Klasse L3 e erfordert je nach Leistung und Alter des Fahrers den passenden Motorradführerschein:
| Führerschein | Gilt für | Mindestalter |
|---|---|---|
| A1 | L3 e-A1 (bis 11 kW) | 16 Jahre |
| A2 | L3 e-A2 (bis 35 kW) | 18 Jahre |
| A | L3 e-A3 (über 35 kW) | 24 Jahre |
| B196 | L3 e-A1 (bis 11 kW) – nur in Deutschland | 25 Jahre |
Fazit
Wer ein elektrisches Zweirad im öffentlichen Verkehr fahren möchte, muss die Fahrzeugklasse kennen. Für die Klasse L3 e ist in jedem Fall ein Führerschein erforderlich – je nach Leistung und Alter entweder A1, A2 oder A. Wer bereits den B-Führerschein besitzt, kann alternativ die Erweiterung B 196 nutzen – jedoch nur innerhalb Deutschlands. Und: Versicherungspflicht gilt immer.





