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1 Jahr her

Für welches Fahrzeug gilt der L3 e Führerschein?

Fahrzeugklasse L3 e – Übersicht Führerscheinpflicht für Elektro- und Leichtkrafträder in Deutschland

Führerschein L3 e – Was bedeutet die Fahrzeugklasse L?

Mit der wachsenden Beliebtheit elektrischer Fahrzeuge hat die EU die Fahrzeugklassifizierung angepasst. Dabei taucht bei vielen die Frage auf: Was bedeutet eigentlich „L3 e“ – und welchen Führerschein brauche ich dafür? Hier gibt es die Antworten.

Was ist die Fahrzeugklasse L?

Kraftfahrzeuge werden in Fahrzeugklassen eingeteilt. Die Klasse L umfasst alle motorisierten Fahrzeuge, die nicht einem Auto gleichgesetzt werden – also Kleinkrafträder, Motorräder und Leichtfahrzeuge, egal ob mit Benzin- oder Elektromotor. Die EU hat diese Klassifizierung 2013 mit der Verordnung 168/2013 eingeführt und durch die deutsche StVZO festgesetzt. Für elektrisch betriebene Fahrzeuge wurde zusätzlich die Kennzeichnung „e“ eingeführt.

Überblick: Fahrzeugklassen L1 e bis L4 e

Klasse Fahrzeugtyp Bauartgeschwindigkeit Führerschein
L1 e Zweirädriges Fahrzeug bis 45 km/h AM oder B
L2 e Dreirädriges Fahrzeug bis 45 km/h AM oder B
L3 e Zweirädriges Fahrzeug über 45 km/h A1, A2 oder A (je nach Alter) bzw. B196
L4 e Zweirädriges Fahrzeug mit Beiwagen über 45 km/h A1, A2 oder A (je nach Alter) bzw. B196

Was ist die Klasse L3 e genau?

Die Klasse L3 e umfasst zweirädrige Fahrzeuge mit einem Hubraum über 50 cm³ und einer Bauartgeschwindigkeit über 45 km/h – bei Elektrofahrzeugen entspricht das einer Leistung von mehr als 4 kW. Die L3 e entspricht damit der bekannten „125er“-Klasse bei Verbrennern.

Hubraum

über 50 cm³ (Verbrenner) / über 4 kW (Elektro)

Bauartgeschwindigkeit

über 45 km/h

Führerschein

A1, A2 oder A – je nach Leistung und Alter

Versicherung

Pflicht – gilt für alle Fahrzeuge der Klasse L

Achtung: Jedes Fahrzeug der Klasse L – inklusive aller Unterklassen L1 bis L7 – unterliegt der Versicherungspflicht.

Unterklassen der L3 e

Innerhalb der Klasse L3 e gibt es eine weitere Unterteilung nach Leistung:

L3 e-A1

bis 11 kW / 125 cm³ → Führerschein A1 (ab 16 J.) oder B196

L3 e-A2

mittlerer Leistungsbereich bis 35 kW → Führerschein A2 (ab 18 J.)

L3 e-A3

über 35 kW → Führerschein A (ab 24 J.)

Die meisten Leichtelektrofahrzeuge fallen unter L3 e-A1 – also bis 11 kW. Diese dürfen auch mit der Führerscheinerweiterung B 196 gefahren werden.

Welcher Führerschein für welche Klasse?

Ausschlaggebend für die Fahrerlaubnis ist immer die StVZO – nicht allein die EU-Klassifizierung. Die Klasse L3 e erfordert je nach Leistung und Alter des Fahrers den passenden Motorradführerschein:

Führerschein Gilt für Mindestalter
A1 L3 e-A1 (bis 11 kW) 16 Jahre
A2 L3 e-A2 (bis 35 kW) 18 Jahre
A L3 e-A3 (über 35 kW) 24 Jahre
B196 L3 e-A1 (bis 11 kW) – nur in Deutschland 25 Jahre

Fazit

Wer ein elektrisches Zweirad im öffentlichen Verkehr fahren möchte, muss die Fahrzeugklasse kennen. Für die Klasse L3 e ist in jedem Fall ein Führerschein erforderlich – je nach Leistung und Alter entweder A1, A2 oder A. Wer bereits den B-Führerschein besitzt, kann alternativ die Erweiterung B 196 nutzen – jedoch nur innerhalb Deutschlands. Und: Versicherungspflicht gilt immer.

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